Unser Auftrag

Die Aufgaben der Nationalen Naturlandschaften sind in den Rechtsvorschriften der Schutzgebiete festgeschrieben. Sie liegen in folgenden Bereichen:

Naturschutz,

Natura 2000, Managementplanung

Regionalentwicklung,

Pflege- und Entwicklungsplan,

Naturtourismus,

Wettbewerbe,

Umweltbildung,

Bildung für Nachhaltige Entwicklung,

Forschung, Beobachtung, Austausch und internationale Zusammenarbeit,

Aktuelle Förderprojekte

Die inhaltlichen Schwerpunkte und Zielsetzungen der Naturparke, Biosphärenreservate und des Nationalparks orientieren sich an den internationalen Management-Kriterien der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources, kurz: Weltnaturschutzunion). 

Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Nationalen Naturlandschaften sind die Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) der jeweiligen Gebiete. Die Aufstellung des PEPs ist eine der Hauptaufgaben der Großschutzgebiete und Grundlage aller wesentlichen naturschutzfachlichen Entscheidungen. Auf deren und auf der Grundlage der Schutzgebietsverordnungen ist der Naturpark Träger öffentlicher Belange (TÖP) und nimmt zu Vorhaben in diesen Räumen im Benehmen mit den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der zuständigen Landkreise Stellung.